Heilpraktiken und Naturheilkunde
Laut Heilpraktikergesetz vom 17.02.1939 hat ein Heilpraktiker in Deutschland die Erlaubnis, eigenständige Untersuchungen und Behandlungen durchzuführen.
Für einen Besuch beim Heilpraktiker benötigen Sie kein Rezept und keine Überweisung eines anderen Arztes. Ein Physiotherapeut hingegen ist "weisungsgebunden", weswegen Sie für die Behandlung ein Rezept von Ihrem Haus- oder Facharzt benötigen.
Ein Heilpraktiker arbeitet außerhalb des gesetzlichen Krankensystems und wird im Regelfall privat bezahlt. Die Kosten werden jedoch aber immer öfter im Rahmen der GebüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker) von Privat- und Zusatzversicherungen übernommen. Fragen Sie daher vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Kasse an. Seit neuesten übernimmt die TKK und die SBK 6 mal im Jahr anteilig die Kosten für die Osteopathie.
Ein Heilpraktiker bedient sich verschiedenster, teils auch alternativer und anderer, sehr effektiver Methoden, um den Patienten bei der Heilung zu unterstützen bzw. die Selbstheilungskräfte zu aktivieren.
In meiner Praxis biete ich unter anderem folgende, jeweils mit Zertifikat abgeschlossene Behandlungsmethoden als
- Heilpraktiker
- Osteopath DO COE**
- Reconnective Healing Practitioner™,
- NAET-Practitioner® -Advanced,
- metabolic balance® -Betreuer und
- Hypnotherapeut nach Milton H. Erickson
an. Weitere Informationen finden Sie unter
Behandlungsmethoden.
