Michael Komm, der Heilpraktiker in München für Osteopathie, Kinesiologie, Energierarbeit, Reconnection ...
Osteopathie oder Körperfaszien Balance Rückverbindungen mit der Anwendung je 2 Termine mit BEREIT !
im Leben in späteren Zeitabständen 3 - 6 - 9 - 13 ... mal erneuernd!

Heiler Michael Komm - München
Energieanwendungen der Neuen Zeit

Heilenergetische Anwendungen im Ehrenamt eines Vereins, ersetzen ab sofort Heilpraktiken und Naturheilkunde - Preise-Bezahlmodalitäten

Laut Heilpraktikergesetz vom 17.02.1939 unter dem damaligen Hitler-Regime mit zahlreichen Gesetzesbeschränkungen habe ich nun durch die Rückgabe der Heilpraktikererlaubnis, den Weg in meine wahre Bestimmung geöffnet, um authentisch DICH und Sie bestmöglich ohne Einschränkungen oder Beschränkungen mit der nach dem ausgefüllten Mitgliedsantrag als Förder- oder Projektmitglied einsetzenden Mitgliederunterstützung in einem anderen Rechtskreis geebnet!

Früher als sehr wirtschaftlich-gewinnorientierter Freiberufler habe ich mich entschlossen für mehr Menschenrechte mich einem gemeinnützingen Verein anzuschließen, wo Du – Sie als energetischen Ausgleich je nach Anwendung Projekt Unterstützungsbeiträge entrichten, Projekt-Förderbeitrag in Form der Schenkung oder Spesen für das Vereinsheim der Lebe energetisch Akademie! 

Andere alt-NEU Wortgegenüberstellungen sind: reglementiert statt JETZT gestaltungsfrei, formfrei; Suchtmittel statt Heilmittel; Zu-Hören statt Hinhören; Beschwerden statt Hinweise anzunehmen; Ich muss statt ich darf und erlaube es mir; Ein Verein gehört uns allen und ist kein Egoistisches Besitztum! Pflicht statt Idealismus; Firma-Unternehmen statt Verein-Institut-Menschenvereinigung! Ausbildung-Coaching statt Bildungsprojekt-Lehrgang-Workshop! Das streben nach Anerkennung bis zum Burn-out als Person mit Gästen/Kunden/Kundschaft/Vermarktung/Kauf/Umsatz der Wirtschaft statt LIEBE-Mensch in Freiheit, gestaltend, frei lernend, entdeckend, aufdeckend, Wahrheitssuchend, Mitgliederwerbung-Vereinswerbung-Miteinander tätig sein; Egoist-Narzisst-Borderliner statt Herzensmensch-Liebesmensch !!

Für einen Besuch falls Sie im alten System verhaftet sind und Osteopathie fordern, sollten Sie sich ein Privatrezept eines Arztes besorgen. Ein Osteopath, Physiotherapeut, Masseur & med. Bademeister hingegen ist „weisungsgebunden“, weswegen Sie für die Behandlung ein Rezept von Ihrem Haus- oder Facharzt benötigen.

Ein Heiler arbeitet außerhalb des gesetzlichen Krankensystems und wird im Regelfall privat bezahlt und im optimalen Fall melden Sie sich bei mir als Projektmitglied (jährlich 40€) oder Fördermitglied (jährlich 60€) an und ich leite Ihren Antrag an das Präsidium weiter und leisten eine Projektmitgliedsbeitrag und Projektbeitrag je nach Ihrer Anwendungsauswahl die Preisstaffelung: 40-75-100-120-150-232€ oder höher, per BAR, Barkuvert per Post an Michael Komm, Neumarkterstr. 71, Postfach: 820403, 81673 München, per PayPal an info@osteoko.de oder per Banktransfer, die Sie bei mir anfragen. Die Unterstützungsbeiträge werden im Verwendungszweck Projektbeitrag, Schenkung, Spesen oder Unterstützungsbeitrag eingeschrieben! 

Ein Heiler bedient sich, teils auch alternativer und sehr effektvoller Methoden, um den Patienten bei verschiedensten Lebensprozessen zu unterstützen und Anleitungen zu geben. Bitte beachten sie auch die ausführlichen Erklärungen der Startseite, dieser Internetseiten. Natürlich gibt es keine Heilversprechen.

Mir ist es aus menschlicher Sicht wichtig Ihnen mitzuteilen, dass ich gerne geduzt werde, daher können Sie mich gerne gleich mit Michael ansprechen – anschreiben und zweitens, dass Energie immer nur positiv wirkt, außer weniger Erstverschlimmerungen die aber zeitlich begrenzt sind. Also ist der einzige Stress von Ihnen Selbst erzeugt oder Angst vor Energiearbeit von Ihren Verwandten übers Familiensystem mitgenommen. Es gäbe für alles auf der Seelenebene eine Lösung, nur nicht für jeden Menschen!

Gesetzliche Berufsbezeichnung siehe aus Platzgründen im Impressum

Behandlungsmethoden

Als Heiler und Verbandzertifizierter Osteopath biete ich Ihnen in meiner Praxis u.a. folgende Behandlungsanwendungen und Workshops als Ehrenmitglied und Leiter der Akademie für energetische Heilbehandlungen an:

  • Heiler – Ehrenamtliche Vereinstätigkeit – Energie Anwendungen der Neuen Zeit
  • Osteopath – BVO nur per Privatrezept eines Arztes mit ICD-10 Code 6x 10x oder öfter pro Jahr
  • Kinesiologie, siehe auch Sachbuch Universelle Kinesiologie… Unterstützung im Vereinsheim oder Fernunterstützung
  • Körperfaszienbalance, Naseweiten bei Schnarchern & Antiskoliose-Therapie; Vaginal Touché, Steißbeinkorrektur
  • Energiefeldbalance; Schumanfrequenzregulation, Zahnstellungsregulation über Sharpeyfasern
  • Rückverbindungen RV zum ursprünglichen Potential mit jeweils 2 Sitzungen mindestens 13x im Leben oder öfter
  • Unterschiedliche Lehrgänge – Workshops für energetisch-mediale Heiler
  • An Wochenenden finden Seminare in Gruppen statt oder Einzelausbildungen an Werktagen sind auf Anfrage möglich
  • Gesundheitspflegerische ganzheitliche Mitgliederbetreuung mit Tantramassagen, Innere Kind Unterstützung, angelegter Zwilling – Dualseelen Unterstützung. Alles nach Mitgliedsantrag und Unterschrift der Lebe energetisch Akademie!
Weitere Informationen finden Sie unter: Behandlungsmethoden

Allgemeines zum Vereinsrecht - Staatsrecht/Person

1. Der Verein Lebe energetisch Akademie! ist geprüft und bescheidet mit Sitz in Salzburg, also ein österreichischer Verein, welcher international tätig ist. Sollte ein Geisteskranker etwas dagegen tun oder in den Kampf gehen, so macht diese oder dieser sich privat vollumfänglich haftbar. So der so ist die Staatshaftung weggefallen. Der Verein ist eine eigene Rechtspersönlichkeit und jedes Mitglied representiert diesen. Also hat niemand Besitzansprüche… Es wird formfrei mit Forschungsprojekten gearbeitet und es existieren Vereins-Statuten Regelungen. Andererseits werden die AGB’s der juristischen Rolle der Person als Treuhänder NICHT akzeptiert, da wir mindestens als Fördermitglied, ausgeweisen mit Teilnehmerkärtchen als freier Mensch auftreten. Der MENSCH steht mit dem Staat auf Augenhöhe.

2. Früher durch das HPG Heilpraktikergesetz – Beschränkungen der Erlaubnis, Zulassungssperren
– Nicht zugelassen ist der Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde im „Umherziehen“ (siehe §3 und die Erläuterungen dort)

– Ausübung der Zahnheilkunde u.a. die zahnärztliche Tätigkeit ist damit auf „Zähne, Mund und Kiefer“ beschränkt. Arbeitet somit ein Zahnarzt ganzheitlich und betrachtet den restlichen Körper dazu, so muss er auch Humanmedizin studieren.

– Indikationsstellung und Vornahme des Schwangerschaftsabbruchs i.S. der §§218 ff. StGB; beides ist nur Ärzten gestattet.

– Die Entnahme von menschlichen Organen, Organteilen oder Geweben zu den im Transplantationsgesetz genannten Zwecken.

– die Leichenschau durchzuführen, vgl. Art. 2 Abs. 2 des Bayer. Bestattungsgesetzes und die entsprechenden Vorschriften in den übrigen Ländern

– Vornahme einer künstlichen Befruchtung, die Übertragung eines menschlichen Embryos auf eine Frau und weitere fortpflanzungsmedizinische Maßnahmen (§§9, 11 Embryonenschutzgesetz).

– Vornahme von Kastrationen (§2 Abs. 1 Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden).

– Durchführung von Geburtshilfe/Geburten sind außer in Notfällen nicht gestattet.

– Feststellung und Behandlung übertragbarer Krankheiten (§2 Nr. 3 IfSG), und zwar der in §6 Abs. 1 Satz 1 Nm. 1, 2 und 5 und §34 Abs. 1 IfSG genannten sowie der auf Grund des §15 Abs. 1 durch Rechtsverordnung in die Meldepflicht einbezogenen Krankheiten, sexuell übertragbaren Krankheiten, Infektionen (§2 Nr. 1 IfSG), auch dann, wenn der Krankheitserreger in §7 IfSG und in einer Rechtsverordnung nach §15 Abs. 1 IfSG nicht ausdrücklich genannt ist. …

Der ausnahmslose Arztvorbehalt in Bezug auf die Untersuchung und Behandlung von „Krankheiten und Leiden der Geschlechtsorgane“ gem. §9 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten ist mit der Aufhebung dieses Gesetzes ab 1.1.2001 (Art.5 Abs.1 Nr.2 Seuchenrechtsneuordnungsgesetz vom 20.7.2000, BGBI. I, S.1045 entfallen, soweit nicht das seither geltende Infektionsschutzgesetz Befugnisgrenzen für Heiler zieht. Für die Behandlung von Krankheiten der Geschlechtsorgane gelten ansonsten die allgemeinen für Heiler maßgeblichen Verhaltens- und Sorgfaltsregeln.

WICHTIGER RECHTLICHER HINWEIS

Sie finden eine ausführliche Beschreibung zu verwendeten Titeln, möglichen Risiken der Behandlungen und den Erfolgsaussichten, auf dieser: Seite

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